
[Ausbildung]
Das sind die Voraussetzungen:
Die Ausbildung ist gesetzlich festgelegt und folgt den Bestimmungen des Fahrlehrergesetzes (FahrlG).
Du musst mindestens 21 Jahre alt sein.
Mindestalter
Die körperliche und geistige Eignung ist wichtig.
Eignung
Mindestens drei Jahre Fahrpraxis in der Klasse B.
Erfahrung
Mindestens einen fertigen Abschluss.
Ausbildung
Deutsch auf Niveau des C1 GER Sprachtests.
Kenntnisse
Führerschein für die jeweilige Klasse muss bestanden sein.
Führerschein
[Theorie]
Es gibt verschiedene Themengebiete, die in der Fahrlehrerausbildung abgedeckt werden. Diese werden durch die Fahrlehrerausbildungsordnung vorgegeben und sind Teil der Püfung. Dazu gehören:
Fahren
Technik
Verkehrspädagogik
Umwelt
Recht
Verkehrsverhalten


[Praxis
Nach dem theoretischen Teil der Fahrlehrerausbildung folgt ein Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. In dieser Zeit beginnst du, Fahrschüler praktisch auszubilden und wirst dabei noch von erfahrenen Fahrlehrern begleitet und unterstützt. Zusätzlich nimmst du während des Praktikums zweimal an einer jeweils einwöchigen pädagogischen Reflexion in der Ausbildungsstätte teil, um Erfahrungen auszutauschen und dein Wissen zu vertiefen.
[Kontakt]
