[Rechtliches]

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Suzan II. Fahrschule GmbH, Hauptstraße 9, 10827 Berlin · Geschäftsführer: Olaf Benndorf · Handelsregister: HRB 212474 B, Amtsgericht Charlottenburg · Telefon 030 / 78 891 400 · info@suzan-fahrschule.de

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für Ausbildungsverträge, die über das Anmeldeformular auf suzan-fahrschule.de zwischen der Suzan II. Fahrschule GmbH (nachfolgend „Fahrschule“) und dem Fahrschüler geschlossen werden.

(2) Für die Ausbildung gelten daneben das Fahrlehrergesetz, die Fahrschüler-Ausbildungsordnung und die Fahrerlaubnis-Verordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(3) Abweichende Bedingungen des Fahrschülers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Fahrschule stimmt ihnen in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Ausbildungsangebote auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anmeldung.

(2) Mit dem Absenden des Anmeldeformulars über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig anmelden“ gibt der Fahrschüler ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Ausbildungsvertrags ab. Vor dem Absenden kann er seine Eingaben auf der Übersichtsseite prüfen und über die Schaltfläche „Zurück“ korrigieren.

(3) Der Zugang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Vertragsangebots. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Fahrschule die Anmeldung ausdrücklich in Textform annimmt oder mit der Ausbildung beginnt.

(4) Die Fahrschule kann die Annahme ablehnen, insbesondere wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausbildung nicht vorliegen oder keine Ausbildungsplätze frei sind.

(5) Der Vertragstext wird gespeichert und dem Fahrschüler zusammen mit diesen Bedingungen in Textform übermittelt. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Voraussetzungen für die Ausbildung

(1) Der Fahrschüler muss die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Fahrerlaubnisklasse erfüllen, insbesondere das Mindestalter.

(2) Vor Beginn der praktischen Ausbildung muss der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt sein. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Lichtbild und die übrigen Unterlagen beschafft der Fahrschüler selbst; die Fahrschule unterstützt ihn dabei.

(3) Der Fahrschüler versichert, dass seine Angaben im Anmeldeformular richtig und vollständig sind. Ist er minderjährig, bedarf der Vertrag der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter; diese ist vor Beginn der Ausbildung im Fahrschulbüro schriftlich vorzulegen.

§ 4 Umfang der Ausbildung

(1) Die Ausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, insbesondere den Grundstoff, den klassenspezifischen Stoff und die vorgeschriebenen Sonderfahrten.

(2) Wie viele Übungsfahrten der einzelne Fahrschüler benötigt, hängt von seinem Ausbildungsstand ab und kann vorher nicht zugesagt werden. Die Fahrschule schuldet eine ordnungsgemäße Ausbildung, nicht das Bestehen der Prüfung.

(3) Die Fahrschule meldet den Fahrschüler zur theoretischen und praktischen Prüfung an, wenn sie ihn für ausbildungsreif hält.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung im Fahrschulbüro ausgehängte Preisliste. Der Preisrechner auf der Website ist eine unverbindliche Schätzung und kein Angebot.

(2) Die Vergütung setzt sich zusammen aus der Anmeldegebühr (Grundbetrag), dem Entgelt für die Übungs- und Sonderfahrten sowie dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung. Die Anmeldegebühr wird mit Vertragsschluss fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt vor Ort im Fahrschulbüro in bar. Eine Zahlung über die Website findet nicht statt.

(4) Entgelte für Fahrstunden sind nach der jeweiligen Fahrstunde fällig, spätestens vor der nächsten. Das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung ist vor der Prüfung fällig.

(5) Gebühren der Prüforganisation (TÜV bzw. DEKRA), der Fahrerlaubnisbehörde sowie Kosten für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Lichtbild sind nicht Bestandteil dieses Vertrags und trägt der Fahrschüler selbst.

(6) Preisänderungen kündigt die Fahrschule mit angemessener Frist durch Aushang im Fahrschulbüro an. Für bereits erbrachte Leistungen gilt der bisherige Preis.

§ 6 Termine und Absagen

(1) Fahrstunden werden einzeln vereinbart.

(2) Kann der Fahrschüler einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sagt er ihn spätestens 48 Stunden vorher ab.

(3) Bei nicht rechtzeitiger Absage kann die Fahrschule die ausgefallene Fahrstunde berechnen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund, den der Fahrschüler nachweist, entfällt die Berechnung.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag endet mit dem Bestehen der praktischen Prüfung oder mit der Erklärung des Fahrschülers, die Ausbildung nicht fortzusetzen.

(2) Beide Seiten können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen; die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach einer Kündigung rechnet die Fahrschule die bis dahin erbrachten Leistungen ab. Bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

(4) Ruht die Ausbildung länger als zwölf Monate, kann die Fahrschule den Vertrag beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.

§ 8 Haftung

(1) Die Fahrschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fahrschule nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrschüler regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Während der Ausbildungsfahrten gilt der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeugs. Für Schäden am Ausbildungsfahrzeug haftet der Fahrschüler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Datenschutz

Die Fahrschule verarbeitet die Daten des Fahrschülers zur Durchführung des Vertrags. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Ist der Fahrschüler Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.

(2) Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die Fahrschule ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

<h2>Allgemeine Geschäftsbedingungen</h2>
<p>Suzan II. Fahrschule GmbH, Hauptstraße 9, 10827 Berlin · Geschäftsführer: Olaf Benndorf · Handelsregister: HRB 212474 B, Amtsgericht Charlottenburg · Telefon 030 / 78 891 400 · info@suzan-fahrschule.de</p>
<p>Stand: Oktober 2026</p>
<h3>§ 1 Geltungsbereich</h3>
<p>(1) Diese Bedingungen gelten für Ausbildungsverträge, die über das Anmeldeformular auf suzan-fahrschule.de zwischen der Suzan II. Fahrschule GmbH (nachfolgend „Fahrschule“) und dem Fahrschüler geschlossen werden.</p>
<p>(2) Für die Ausbildung gelten daneben das Fahrlehrergesetz, die Fahrschüler-Ausbildungsordnung und die Fahrerlaubnis-Verordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.</p>
<p>(3) Abweichende Bedingungen des Fahrschülers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Fahrschule stimmt ihnen in Textform zu.</p>
<h3>§ 2 Vertragsschluss</h3>
<p>(1) Die Darstellung der Ausbildungsangebote auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anmeldung.</p>
<p>(2) Mit dem Absenden des Anmeldeformulars über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig anmelden“ gibt der Fahrschüler ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Ausbildungsvertrags ab. Vor dem Absenden kann er seine Eingaben auf der Übersichtsseite prüfen und über die Schaltfläche „Zurück“ korrigieren.</p>
<p>(3) Der Zugang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Vertragsangebots. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Fahrschule die Anmeldung ausdrücklich in Textform annimmt oder mit der Ausbildung beginnt.</p>
<p>(4) Die Fahrschule kann die Annahme ablehnen, insbesondere wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausbildung nicht vorliegen oder keine Ausbildungsplätze frei sind.</p>
<p>(5) Der Vertragstext wird gespeichert und dem Fahrschüler zusammen mit diesen Bedingungen in Textform übermittelt. Vertragssprache ist Deutsch.</p>
<h3>§ 3 Voraussetzungen für die Ausbildung</h3>
<p>(1) Der Fahrschüler muss die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Fahrerlaubnisklasse erfüllen, insbesondere das Mindestalter.</p>
<p>(2) Vor Beginn der praktischen Ausbildung muss der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt sein. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Lichtbild und die übrigen Unterlagen beschafft der Fahrschüler selbst; die Fahrschule unterstützt ihn dabei.</p>
<p>(3) Der Fahrschüler versichert, dass seine Angaben im Anmeldeformular richtig und vollständig sind. Ist er minderjährig, bedarf der Vertrag der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter; diese ist vor Beginn der Ausbildung im Fahrschulbüro schriftlich vorzulegen.</p>
<h3>§ 4 Umfang der Ausbildung</h3>
<p>(1) Die Ausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, insbesondere den Grundstoff, den klassenspezifischen Stoff und die vorgeschriebenen Sonderfahrten.</p>
<p>(2) Wie viele Übungsfahrten der einzelne Fahrschüler benötigt, hängt von seinem Ausbildungsstand ab und kann vorher nicht zugesagt werden. Die Fahrschule schuldet eine ordnungsgemäße Ausbildung, nicht das Bestehen der Prüfung.</p>
<p>(3) Die Fahrschule meldet den Fahrschüler zur theoretischen und praktischen Prüfung an, wenn sie ihn für ausbildungsreif hält.</p>
<h3>§ 5 Preise und Zahlung</h3>
<p>(1) Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung im Fahrschulbüro ausgehängte Preisliste. Der Preisrechner auf der Website ist eine unverbindliche Schätzung und kein Angebot.</p>
<p>(2) Die Vergütung setzt sich zusammen aus der Anmeldegebühr (Grundbetrag), dem Entgelt für die Übungs- und Sonderfahrten sowie dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung. Die Anmeldegebühr wird mit Vertragsschluss fällig.</p>
<p>(3) Die Zahlung erfolgt vor Ort im Fahrschulbüro in bar. Eine Zahlung über die Website findet nicht statt.</p>
<p>(4) Entgelte für Fahrstunden sind nach der jeweiligen Fahrstunde fällig, spätestens vor der nächsten. Das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung ist vor der Prüfung fällig.</p>
<p>(5) Gebühren der Prüforganisation (TÜV bzw. DEKRA), der Fahrerlaubnisbehörde sowie Kosten für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Lichtbild sind nicht Bestandteil dieses Vertrags und trägt der Fahrschüler selbst.</p>
<p>(6) Preisänderungen kündigt die Fahrschule mit angemessener Frist durch Aushang im Fahrschulbüro an. Für bereits erbrachte Leistungen gilt der bisherige Preis.</p>
<h3>§ 6 Termine und Absagen</h3>
<p>(1) Fahrstunden werden einzeln vereinbart.</p>
<p>(2) Kann der Fahrschüler einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sagt er ihn spätestens 48 Stunden vorher ab.</p>
<p>(3) Bei nicht rechtzeitiger Absage kann die Fahrschule die ausgefallene Fahrstunde berechnen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund, den der Fahrschüler nachweist, entfällt die Berechnung.</p>
<h3>§ 7 Laufzeit und Kündigung</h3>
<p>(1) Der Vertrag endet mit dem Bestehen der praktischen Prüfung oder mit der Erklärung des Fahrschülers, die Ausbildung nicht fortzusetzen.</p>
<p>(2) Beide Seiten können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen; die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.</p>
<p>(3) Nach einer Kündigung rechnet die Fahrschule die bis dahin erbrachten Leistungen ab. Bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.</p>
<p>(4) Ruht die Ausbildung länger als zwölf Monate, kann die Fahrschule den Vertrag beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.</p>
<h3>§ 8 Haftung</h3>
<p>(1) Die Fahrschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.</p>
<p>(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fahrschule nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrschüler regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.</p>
<p>(3) Während der Ausbildungsfahrten gilt der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeugs. Für Schäden am Ausbildungsfahrzeug haftet der Fahrschüler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.</p>
<p>(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.</p>
<h3>§ 9 Datenschutz</h3>
<p>Die Fahrschule verarbeitet die Daten des Fahrschülers zur Durchführung des Vertrags. Einzelheiten stehen in der <a href="/datenschutz">Datenschutzerklärung</a>.</p>
<h3>§ 10 Schlussbestimmungen</h3>
<p>(1) Es gilt deutsches Recht. Ist der Fahrschüler Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.</p>
<p>(2) Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die Fahrschule ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.</p>
<p>(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.</p>

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