[Ratgeber]
LKW-Fahrer selbst ausbilden: Förderung für Speditionen und 7 Regeln, die kaum jemand kennt
LKW-Fahrer selbst ausbilden: Förderung für Speditionen und 7 Regeln, die kaum jemand kennt
25. Oktober 2026
Bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % Lohnzuschuss: So bilden Speditionen ihre LKW-Fahrer selbst aus – plus sieben Regeln zu Fahrerqualifizierungsnachweis, Fristen und Bußgeldern.

Kurz gesagt: Speditionen müssen LKW-Fahrer nicht nur suchen, sie können sie auch selbst ausbilden lassen. Die Agentur für Arbeit übernimmt bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Lohns für die Zeit im Unterricht (§ 82 SGB III). Wer arbeitslos ist, kann LKW-Führerschein und Grundqualifikation mit einem Bildungsgutschein machen. Dazu kommen Pflichten, die viele Betriebe unterschätzen: Ein Fahrer ohne gültige Qualifikation kostet den Unternehmer bis zu 20.000 € Bußgeld.
Dieser Ratgeber zeigt die drei Förderwege, rechnet ein Beispiel durch und erklärt sieben Regeln aus dem Berufskraftfahrerrecht, die selbst erfahrene Disponenten oft nicht kennen.
Warum selbst ausbilden?
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) schätzt die Lücke im Januar 2026 auf rund 120.000 fehlende Berufskraftfahrer. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamts sind rund 39 Prozent der LKW-Fahrer 55 Jahre oder älter. Wer heute eine Stelle ausschreibt, konkurriert mit allen anderen Speditionen um dieselben wenigen Bewerber.
Viele Betriebe haben die Lösung schon im Haus: Lageristen, Beifahrer, Kurierfahrer mit Klasse B oder Quereinsteiger, die den Betrieb kennen und bleiben wollen. Aus ihnen werden in wenigen Monaten Berufskraftfahrer, und der Staat zahlt einen großen Teil davon.
Weg 1: Eigene Mitarbeiter qualifizieren (Qualifizierungschancengesetz)
Nach § 82 SGB III fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten. Wie viel sie übernimmt, hängt von der Größe des Betriebs ab:
Weniger als 50 Beschäftigte: bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
50 bis 499 Beschäftigte: der Betrieb trägt 50 % der Lehrgangskosten, dazu bis zu 50 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
500 Beschäftigte und mehr: der Betrieb trägt 75 % der Lehrgangskosten, dazu bis zu 25 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Zwei Sonderregeln machen die Förderung oft noch besser:
Ab 45 Jahren oder bei Schwerbehinderung entfällt in Betrieben unter 500 Beschäftigten in der Regel der Eigenanteil des Betriebs an den Lehrgangskosten. Gerade erfahrene Lageristen oder Beifahrer fallen häufig in diese Gruppe.
Mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung sinkt der Eigenanteil des Betriebs um 5 Prozentpunkte, und der Lohnzuschuss kann um 5 Prozentpunkte steigen.
Die wichtigsten Voraussetzungen: Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen, und Kurs und Bildungsträger müssen nach AZAV zugelassen sein. Die beschleunigte Grundqualifikation allein umfasst schon 140 Unterrichtseinheiten. Die gesetzliche Pflicht-Weiterbildung über 35 Stunden fällt dagegen nicht darunter. Sollen mehrere Mitarbeiter mit vergleichbarem Ziel qualifiziert werden, kann der Betrieb den Antrag gesammelt stellen.
Rechenbeispiel: Lagerist wird Berufskraftfahrer
Eine Berliner Spedition mit 30 Beschäftigten will einen Lageristen mit Klasse B zum Berufskraftfahrer qualifizieren. Bei uns kostet das:
Führerschein Klasse C: 2.387,00 €
Klasse CE im Anschluss: 2.351,00 €
Beschleunigte Grundqualifikation (IHK): 2.200,00 €
Zusammen: 6.938,00 €, dazu rund 603 € Gebühren für Ämter und Prüfungen
Weil der Betrieb weniger als 50 Beschäftigte hat, kann die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten bis zu 100 % übernehmen und zusätzlich bis zu 75 % des Lohns für die Stunden zahlen, in denen der Mitarbeiter im Unterricht sitzt statt im Lager. Die Förderung ist eine Ermessensleistung, die Agentur entscheidet im Einzelfall. Die genaue Aufschlüsselung der Kosten steht im Ratgeber LKW-Führerschein in Berlin: Was er wirklich kostet.
So geht ihr vor: Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit aufnehmen, bevor die Ausbildung beginnt. Wir sind nach AZAV zugelassen, zertifiziert durch die DEKRA. Unsere Maßnahme für Berufskraftfahrer läuft unter der Maßnahmenummer 922/86/2026, damit lässt sie sich eindeutig zuordnen.
Weg 2: Neue Fahrer mit Bildungsgutschein
Wer arbeitslos oder arbeitsuchend ist, kann den LKW-Führerschein samt Grundqualifikation über einen Bildungsgutschein von Agentur für Arbeit oder Jobcenter bezahlt bekommen. Für Speditionen ist das ein unterschätzter Rekrutierungsweg: Eine Einstellungszusage für die Zeit nach der Ausbildung zeigt dem Amt, dass der Führerschein direkt in Arbeit führt.
Für angehende Fahrer heißt das: Wer eine Spedition findet, die ihn nach der Ausbildung einstellen will, hat ein starkes Argument für den Gutschein. Wie das im Detail abläuft, steht im Ratgeber Führerschein vom Jobcenter bezahlen lassen und auf unserer Seite Bildungsgutschein. Unsere Kurse laufen fortlaufend, ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Weg 3: Förderprogramme des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM)
Unternehmen mit eigenen schweren LKW über 3,5 Tonnen können beim BALM zusätzlich Förderung beantragen. Für die Förderperiode 2026 begann die Antragstellung laut VerkehrsRundschau am 14. Januar 2026:
Ausbildung: Für die dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer im eigenen Betrieb setzt das BALM pauschal 50.000 € förderfähige Kosten an. Davon übernimmt es bis zu 70 % bei Kleinst- und Kleinunternehmen, bis zu 60 % bei mittleren und bis zu 50 % bei anderen Unternehmen.
Weiterbildung: freiwillige Schulungen über das Pflichtprogramm hinaus, mit bis zu 70 % Förderung und einer Obergrenze pro schwerem LKW.
Wichtig: Gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationen wie die beschleunigte Grundqualifikation oder die Pflicht-Weiterbildung fördert das BALM nicht. Freiwillige Zusatzkurse dagegen schon, etwa zur Ladungssicherung, wenn sie die Förderrichtlinie erfüllen. Die Programme werden jährlich neu aufgelegt. Wer 2027 dabei sein will, sollte den Antragsstart beim BALM im Blick behalten, denn eine Ausbildung darf grundsätzlich erst nach der Bewilligung beginnen.
Sieben Regeln, die selbst erfahrene Disponenten oft nicht kennen
1. Die Schlüsselzahl 95 gibt es im deutschen Führerschein nicht mehr
Seit 2021 trägt Deutschland die Schlüsselzahl 95 nicht mehr in den Führerschein ein. Stattdessen stellt die Fahrerlaubnisbehörde einen eigenen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) aus, eine Karte im Scheckkartenformat (§ 7 BKrFQG). Eine früher eingetragene 95 bleibt gültig, bis ihre Frist abläuft. Bei Fahrern aus anderen EU-Staaten gilt die 95 im Führerschein weiterhin als Nachweis.
2. Die Karte muss bei jeder Fahrt dabei sein
Fahrer müssen den Nachweis bei jeder Fahrt mitführen und bei einer Kontrolle aushändigen (§ 8 BKrFQG). Wer ihn nicht dabeihat, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 €, auch wenn die Qualifikation eigentlich vorliegt.
3. Der Unternehmer haftet mit bis zu 20.000 €
Wer als Unternehmer eine Fahrt anordnet oder zulässt, obwohl der Fahrer keine gültige Qualifikation hat, handelt ordnungswidrig. Der Rahmen liegt bei bis zu 20.000 €, für den Fahrer selbst bei bis zu 5.000 € (§ 28 BKrFQG). Eine Übergangsfrist nach Ablauf gibt es nicht. Eine einfache Fristenliste aller Fahrer erspart viel Ärger.
4. Die Weiterbildungsfrist lässt sich an den Führerschein angleichen
Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach der Grundqualifikation fällig. Sie darf aber auch früher oder später abgeschlossen werden, damit sie mit dem Ablaufdatum des LKW-Führerscheins zusammenfällt, solange die Frist zwischen drei und sieben Jahren liegt (§ 5 BKrFQG). Dann gibt es pro Fahrer nur noch einen Termin, den man im Blick behalten muss.
5. Eine ADR-Gefahrgutschulung zählt für die Weiterbildung
Die Pflicht-Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtseinheiten. Eine abgeschlossene ADR-Schulung für Gefahrgutfahrer wird mit sieben Einheiten angerechnet (§ 4 BKrFQV). Wer ohnehin Gefahrgut fährt, braucht also nur noch vier statt fünf Module.
6. Module lassen sich auf Dienstpläne zuschneiden
Die 35 Einheiten werden in Blöcken von mindestens sieben Einheiten unterrichtet. Ein Block darf auf zwei aufeinanderfolgende Tage verteilt werden, und die Blöcke dürfen bei verschiedenen Ausbildungsstätten stattfinden (§ 4 BKrFQV). Niemand muss eine ganze Woche am Stück fehlen.
7. Alte Führerscheine sparen die Grundqualifikation, nicht die Weiterbildung
Wer seinen LKW-Führerschein der Klassen C oder CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, braucht keine Grundqualifikation. Die Pflicht zur Weiterbildung alle fünf Jahre gilt aber trotzdem (§ 4 BKrFQG).
Für angehende Berufskraftfahrer: Was du wissen solltest
Mindestalter: Mit der beschleunigten Grundqualifikation darfst du LKW der Klassen C und CE gewerblich ab 21 fahren. Ab 18 geht es nur mit der vollen Grundqualifikation, etwa im Rahmen einer Berufsausbildung (§ 3 BKrFQG).
Voraussetzung: Führerschein Klasse B. Ohne B kein C, ohne C kein CE.
Kosten: Bei uns kosten C, CE und die beschleunigte Grundqualifikation zusammen 6.938 €. Mit Bildungsgutschein oder über deinen Arbeitgeber kann das ganz oder teilweise übernommen werden.
Am Ende: Du bekommst den Fahrerqualifizierungsnachweis und darfst gewerblich fahren. Alle fünf Jahre machst du 35 Stunden Weiterbildung.
Was wir für Speditionen und Fahrer anbieten
Führerschein C, CE oder beides zusammen
Beschleunigte Grundqualifikation mit IHK-Prüfung
Die fünf Weiterbildungsmodule für Berufskraftfahrer
Ladungssicherung und Staplerschein nach DGUV 308-001
Zugelassen nach AZAV, zertifiziert durch die DEKRA, Maßnahmenummer 922/86/2026
Unterricht auf Deutsch, Türkisch, Arabisch und Englisch
Kurse laufen fortlaufend, Einstieg jederzeit möglich
Mitten in Berlin-Schöneberg, Hauptstraße 9
Für Unternehmen, die mehrere Fahrer qualifizieren wollen, erstellen wir ein individuelles Angebot und stimmen die Termine mit euch ab.
Häufige Fragen
Zahlt die Agentur für Arbeit den LKW-Führerschein für meine Mitarbeiter?
Ja, das ist möglich. Nach § 82 SGB III übernimmt die Agentur bei Betrieben unter 50 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Lohns für die Unterrichtszeit. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahme mehr als 120 Stunden umfasst und nach AZAV zugelassen ist. Die Entscheidung trifft die Agentur im Einzelfall.
Wird die Pflicht-Weiterbildung für Berufskraftfahrer gefördert?
In der Regel nicht. Die 35 Stunden Weiterbildung liegen unter der 120-Stunden-Grenze des Qualifizierungschancengesetzes, und das BALM schließt gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationen von seiner Förderung aus.
Was passiert, wenn die Weiterbildung abgelaufen ist?
Der Fahrer darf ab dem ersten Tag nach Ablauf nicht mehr gewerblich fahren. Seine Fahrerlaubnis bleibt bestehen, aber jede gewerbliche Fahrt ist eine Ordnungswidrigkeit, für ihn bis zu 5.000 €, für den Unternehmer, der die Fahrt zulässt, bis zu 20.000 €. Die Weiterbildung lässt sich jederzeit nachholen, eine neue Grundqualifikation ist nicht nötig.
Wird die Schlüsselzahl 95 noch in den Führerschein eingetragen?
In Deutschland nicht mehr. Seit 2021 gibt es stattdessen den Fahrerqualifizierungsnachweis als eigene Karte. Eine schon eingetragene 95 bleibt bis zum Ablauf gültig.
Ab welchem Alter darf man LKW fahren?
Gewerblich mit der beschleunigten Grundqualifikation ab 21 Jahren, mit der vollen Grundqualifikation ab 18 Jahren. Für die leichteren Klassen C1 und C1E gilt in beiden Fällen 18 Jahre.
Kann ich die Module bei verschiedenen Fahrschulen machen?
Ja. Die Weiterbildung besteht aus Blöcken von mindestens sieben Unterrichtseinheiten, und die Blöcke dürfen bei verschiedenen anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden.
Jetzt Fahrer gewinnen oder selbst Fahrer werden
Für Speditionen und Logistikunternehmen: Ruft uns an unter 030 / 78 891 400 oder schreibt an info@suzan-fahrschule.de. Wir besprechen, welche Mitarbeiter in Frage kommen und welcher Förderweg passt.
Für angehende Berufskraftfahrer: Melde dich online an, die Anmeldung kostet 1 €.
Mehr zur Ausbildung auf unserer Seite LKW-Führerschein C und CE.